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E-Rechnung aus PDF erstellen: ZUGFeRD und XRechnung

E-Rechnung erstellen, ohne abzutippen: Wählen Sie Ihre vorhandene PDF-Rechnung, prüfen Sie die daraus gelesenen Felder und laden Sie ein ZUGFeRD- / Factur-X-PDF und eine XRechnung-XML herunter. Kostenlos, ohne Konto; die Rechnung verlässt Ihr Gerät nicht.

Im Browser erstellt Ihre Rechnung verlässt Ihr Gerät nicht

  • Kein Upload
  • Kein Konto
  • Nichts gespeichert
Wie prüfe ich das?

PDF-Rechnung auswählen oder hier ablegen

Ein PDF aus Ihrem Rechnungsprogramm, Word o. Ä. mit markierbarem Text. Scans werden nicht gelesen.

Beispiel testen:

  • Kein UploadIm Browser gelesen, auf Ihrem Gerät
  • Ihr eigenes PDFDas XML wird an die Originaldatei angehängt
  • GeprüftSummen, Pflichtfelder, mit KoSIT getestet
  • Kostenlos, ohne KontoOhne Anmeldung, auf Handy und Computer

Drei Schritte

So erstellen Sie eine E-Rechnung aus einem PDF

  1. 1PDF-Rechnung wählenDas PDF aus Ihrem Rechnungsprogramm oder Ihrer Textverarbeitung. Scans werden nicht gelesen.
  2. 2Jedes Feld prüfenAus dem PDF gelesene Felder sind ausgefüllt, leere markiert. Korrigieren Sie, was die Prüfung meldet.
  3. 3HerunterladenDas ZUGFeRD-PDF für Unternehmen oder die XRechnung-XML für Behörden.

PDF zu ZUGFeRD konvertieren: was Sie bekommen

  • ZUGFeRD- / Factur-X-PDF: Ihr Original-PDF, optisch unverändert, mit den Rechnungsdaten als angehängte factur-x.xml (UN/CEFACT CII, Profil EN 16931) und den Factur-X-Metadaten. Laut dem französischen Forum FNFE-MPE ist Factur-X derselbe Standard wie ZUGFeRD 2.5.
  • XRechnung-XML: dieselbe Rechnung als XRechnung 3.0 in CII-Syntax, das Format, das Behörden in Deutschland meist verlangen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) nennt XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL, als Formate, die die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllen.

Jedes Feld prüfen, dann herunterladen

Jeder Wert landet in einem Formularfeld, fehlende Felder sind markiert, und nichts wird heruntergeladen, bevor die Prüfungen bestanden sind und Sie bestätigen, dass Sie das Formular mit dem PDF verglichen haben. Die Prüfung rechnet jede Position und jeden Steuersatz nach, vergleicht Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag mit den Zahlen im PDF und prüft die Pflichtregeln der EN 16931 (dieselben Prüfungen wie im XRechnung-Viewer). Für die XRechnung fragt sie zusätzlich nach Käuferreferenz, Kontaktdaten des Verkäufers und E-Mail des Käufers. Das ist wichtig, denn laut BMF-FAQ ist bei hybriden Rechnungen der XML-Teil führend: Weicht er vom PDF ab, gilt das XML.

E-Rechnung mit Word oder Excel erstellen?

Schreiben Sie Ihre Rechnung weiter in Word, Excel oder Ihrem Rechnungsprogramm, speichern Sie sie als PDF und wählen Sie dieses PDF hier. Das Tool liest den Text, Sie prüfen die Felder, und aus demselben PDF wird eine E-Rechnung. Eingescannte Rechnungen haben keinen Text und funktionieren nicht.

Reverse Charge, zwei Steuersätze, Kleinunternehmer

Positionen mit Umsatzsteuer erhalten 19 % oder 7 %, mit einer Steuergruppe je Satz. Reverse-Charge-Positionen stehen in Kategorie AE mit 0 % und dem Grund „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“; dafür braucht es beide USt-IdNr. Kleinunternehmer-Positionen (§ 19 UStG) stehen in Kategorie E. Ohne USt-IdNr. und Registernummer tragen Sie Ihre Lieferantennummer beim Kunden als Verkäufer-Kennung ein (Regel BR-CO-26).

Brauchen Kleinunternehmer E-Rechnungen?

Zum Versenden: nein. Nach § 34a UStDV darf eine Rechnung eines Kleinunternehmers immer als sonstige Rechnung übermittelt werden, zum Beispiel als PDF. Zum Empfangen: ja. Laut BMF-FAQ müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können; dafür genügt bereits ein E-Mail-Postfach.

Fristen in Deutschland

  • Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen von inländischen Unternehmen empfangen können.
  • Bis 31. Dezember 2026: Papier, oder ein PDF mit Zustimmung des Empfängers, ist noch erlaubt.
  • Bis 31. Dezember 2027: dasselbe für Rechnungssteller mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz (§ 27 Abs. 38 UStG).

Der EU-E-Rechnungs-Tracker (englisch) zeigt die Fristen aller europäischen Länder.

Grenzen

Das PDF ist kein zertifiziertes PDF/A-3: XML und Metadaten werden angehängt, die Datei wird aber nicht umgewandelt und behauptet deshalb keine PDF/A-Konformität. Verlangt ein Empfänger striktes PDF/A-3, senden Sie die XRechnung-XML. Scans werden nicht gelesen, nichts wird für Sie versendet, und das ist keine Steuerberatung. Jedes XML, das das Tool aus fünf fiktiven Testrechnungen erzeugt hat, hat den offiziellen KoSIT-Validator (XRechnung-3.0.2-Konfiguration) bestanden, und die Open-Source-Bibliothek factur-x hat das XML aus jedem PDF gelesen und die EN-16931-Schemaprüfung bestanden.

Quellen

Geprüft am 26. Oktober 2026. Die BMF-Website sperrt automatisierte Zugriffe, daher wurde die FAQ über die Kopie des Internet Archive vom 8. Oktober 2026 gelesen. Die Beispielrechnungen sind fiktiv. pdf-lib (MIT) und pdf.js (Apache 2.0) werden von DocFig ausgeliefert.

Häufige Fragen

Kann ich eine E-Rechnung kostenlos aus einem PDF erstellen?

Ja. Wählen Sie das PDF aus Ihrem Rechnungsprogramm, prüfen Sie die gelesenen Felder und laden Sie Ihr PDF mit angehängtem ZUGFeRD- / Factur-X-XML herunter, dazu eine XRechnung-XML. Alles läuft im Browser, die Rechnung wird nicht hochgeladen, ein Konto ist nicht nötig.

Ist ein PDF mit angehängtem XML eine echte E-Rechnung?

Das Bundesfinanzministerium nennt XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL, als zulässige Formate. Dieses Tool schreibt das Profil EN 16931. Das PDF ist kein zertifiziertes PDF/A-3; verlangt ein Empfänger striktes PDF/A-3, senden Sie die XRechnung-XML.

ZUGFeRD oder XRechnung: was soll ich senden?

Behörden verlangen meist XRechnung mit ihrer Leitweg-ID als Käuferreferenz. Unternehmen nehmen beides, wenn ihre Software es liest; bei ZUGFeRD kann jeder das PDF auch ohne E-Rechnungs-Software lesen. Im Zweifel den Empfänger fragen.

Brauche ich eine Leitweg-ID?

Nur bei Rechnungen an Behörden. Laut BMF-FAQ ist zwischen Unternehmen keine Leitweg-ID nötig; wo ein Format das Feld Käuferreferenz (BT-10) verlangt, genügt umsatzsteuerlich ein Strich als Angabe.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Nach § 34a UStDV darf eine Kleinunternehmer-Rechnung immer als sonstige Rechnung, etwa als PDF, übermittelt werden. E-Rechnungen empfangen können müssen Kleinunternehmer aber; laut BMF genügt dafür ein E-Mail-Postfach.

Warum fragt das Tool nach einer Lieferantennummer?

Regel BR-CO-26 der EN 16931 verlangt eine USt-IdNr., eine Registernummer oder eine Verkäufer-Kennung. Wer nur eine Steuernummer hat, trägt die Lieferantennummer ein, die der Kunde vergeben hat.

E-Rechnung vor dem Versand prüfen

Öffnen Sie das ZUGFeRD-PDF oder die XRechnung im kostenlosen XRechnung-Viewer und sehen Sie, was die Software des Empfängers liest.

XRechnung-Viewer öffnen