Wie kann ich eine E-Rechnung öffnen?
Wählen Sie oben die XML-Datei oder das ZUGFeRD-PDF: Die E-Rechnung öffnet sich als lesbare Rechnung, ohne Programm und ohne Download. Im Texteditor ist eine XML-Rechnung eine Wand aus Tags; dieser Viewer zeigt Rechnungsnummer und Datum, Verkäufer und Käufer mit Anschrift und USt-IdNr., jede Position mit Menge, Preis und Steuersatz, die Umsatzsteuer nach Sätzen, die Summen sowie Bankverbindung und Zahlungsbedingungen. Er liest beide Syntaxen, die die europäische Norm EN 16931 zulässt, UBL 2.1 (Rechnungen und Gutschriften) und UN/CEFACT Cross Industry Invoice. Damit öffnet er XRechnung-Dateien ebenso wie das XML in einem ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF.
E-Rechnung prüfen: Viewer oder Validator?
Nur wissen, ob die Rechnung brauchbar ist? E-Rechnung prüfen zeigt zuerst das Ergebnis und prüft zusätzlich das Profil nach deutschem Recht sowie die Prüfziffern von USt-IdNr., IBAN und Leitweg-ID.
Nach dem Lesen führt der Viewer eine kurze Liste von Prüfungen aus den Geschäftsregeln der EN 16931 aus, jeweils mit Regelnummer:
- Pflichtangaben, etwa Rechnungsnummer (BT-1), Rechnungsdatum (BT-2), Währung (BT-5), Verkäufer, Käufer und Summen.
- Summen: Die Positionen ergeben die Positionssumme (BR-CO-10), netto plus Umsatzsteuer ergibt brutto (BR-CO-15), die Aufschlüsselung ergibt die Umsatzsteuer gesamt (BR-CO-14), und je Satz gilt Steuer = Bemessungsgrundlage mal Satz (BR-CO-17).
- XRechnung-Zusatzregeln, wenn die Datei sich als XRechnung ausweist: Käuferreferenz (BR-DE-15), Zahlungsanweisungen und Kontaktdaten des Verkäufers.
Das ist ein Viewer mit Grundprüfungen, kein Validator. Schema, Codelisten und viele weitere amtliche Regeln prüft er nicht; eine Rechnung kann hier bestehen und trotzdem abgelehnt werden. Für die vollständige Validierung gibt es den offiziellen KoSIT-Validator, den das XRechnung-Projekt mit einer XRechnung-Konfiguration veröffentlicht. Die Beispielrechnungen auf dieser Seite bestehen diesen Validator, und das Beispiel mit Fehlern scheitert dort an denselben Regeln, die dieser Viewer meldet.
Warum das in Deutschland wichtig ist
§ 14 UStG definiert eine E-Rechnung als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht; eine Rechnung in einem anderen elektronischen Format, etwa ein reines PDF, ist eine „sonstige Rechnung“. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen folgt stufenweise bis 2028. Laut BMF-FAQ ist bei hybriden Formaten wie ZUGFeRD der XML-Teil führend, und es empfiehlt sich, ihn selbst anzuzeigen. Genau das macht dieser Viewer, kostenlos und ohne Installation. Der EU-E-Rechnungs-Tracker (englisch) zeigt die Fristen aller europäischen Länder.
XRechnung-Viewer kostenlos und online, ohne Upload
Das XML liest der XML-Parser Ihres Browsers, das XML in einem PDF holt pdf.js auf Ihrem Gerät heraus. Nichts wird hochgeladen, protokolliert oder gespeichert; die Seite sendet nur kleine Zähler mit einem Ereignisnamen ohne Dateiinhalt. So prüfen Sie das selbst (englisch).
Quellen
- § 14 UStG und § 27 Abs. 38 UStG, Übergangsregeln
- BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung (Stand März 2026), Frage 12a
- EN-16931-Validierungsartefakte (CEN/TC 434), Quelle der BR-Regeltexte
- XRechnung-Projekt (KoSIT): Versionen, Validator und Spezifikation
Quellen geprüft am 26. Oktober 2026 (BMF-FAQ über die Kopie des Internet Archive vom 8. Oktober 2026). Die Beispielrechnungen verwenden fiktive Firmen.